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   OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 L 2/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 L 2/98 (https://dejure.org/1998,14973)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.04.1998 - 2 L 2/98 (https://dejure.org/1998,14973)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. April 1998 - 2 L 2/98 (https://dejure.org/1998,14973)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1999, 594
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1994 - 10 A 1753/91

    Betreiber eines Camping- und Wochenendplatzes; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 L 2/98
    Abgesehen davon, daß sich aus dem Klagvorbringen nichts darüber entnehmen läßt, daß der Kläger durch den jetzigen Pächter oder die Grundstückseigentümerin (seine Mutter) gehindert wird, auf die Fläche zu gelangen, bliebe die Rechtmäßigkeit der ihn betreffenden Wiederherstellungsverpflichtung unberührt von der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Dritte - etwa der jetzige Pächter oder die Eigentümerin - die Durchführung der Wiederherstellungsarbeiten "auf der Fläche" dulden müßten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 09.12.1994 - 10 A 1753/91 -, NVwZ-RR 1995, 635).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 12 LB 125/18

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für

    Der Senat lässt auch diese Frage offen, weil die streitige Abschaltanordnung jedenfalls im hier maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris, Rn. 20) nicht auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhte.
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550

    (Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; FFH-Gebiet "Itztal von Coburg

    Die Rechtmäßigkeit der naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung das Grundstück Fl.Nr. 357 der Gemarkung D... betreffend ist anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids vom 18. August 2009 zu beurteilen (vgl. OVG SH vom 17.4.1998 Az. 2 L 2/98 RdNr. 20; insoweit nicht abgedruckt in NuR 1999, 594).

    Die Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Anordnung, die die Wiederherstellung eines verbotswidrig zerstörten Zustands - hier einer mageren Flachland-Mähwiese - fordert, ist nicht von dem exakten Nachweis des früheren Zustands abhängig; eine Wiederherstellung ist nämlich nicht mit der authentischen Rekonstruktion des verbotswidrig beseitigten Zustands gleichzusetzen (vgl. OVG SH vom 17.4.1998 NuR 1999 594/595; bestätigt durch BVerwG vom 21.8.1998 NuR 1999, 595/596).

  • VG Hannover, 11.07.2022 - 12 A 2491/18

    Agroforst; agroforstliche Nutzung; bewirtschaftungshindernder Standort;

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung, die - wie hier - auf die Vornahme einer bestimmten Handlung gerichtet ist, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris, Rn. 10 und Beschluss vom 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Urteil vom 25.9.2021 - 14 B 10.1550 -, juris, Rn. 22; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 2 M 93/15

    Wiederherstellung einer Streuobstwiese

    Eine Wiederherstellung ist nicht mit der authentischen Rekonstruktion des verbotswidrig beseitigten Zustands gleichzusetzen (OVG SH, Urt. v. 17.04.1998 - 2 L 2/98 -, juris RdNr. 24; BayVGH, Urt. v. 25.09.2012 - 14 B 10.1550 -, juris RdNr. 43).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21

    Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt;

    Für Wiederherstellungsanordnungen, die auf die Vornahme einer bestimmten Handlung - etwa einer Neuanpflanzung oder einer Verfüllung von Gräben - gerichtet sind, ist anerkannt, dass es grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der (letzten) Behördenentscheidung ankommt (vgl. Senatsbeschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Urt. v. 25.9.2021 - 14 B 10.1550 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.6.2017 - 10 S 739/16 -, juris Rn. 39; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2012 - 1 LA 40/12

    Naturschutzrecht - erhebliche Beeinträchtigung einer landschaftsprägenden

    Es ist der Beklagten überantwortet, den Hinweisen nachzugehen und ggf. durch entsprechende Anordnungen für Wiederherstellung der gesetzlich geschützten Funktion der Knicks zu sorgen (vgl. dazu Urt. des 2. Senats v. 17.04.1998, 2 L 2/98, NuR 1999, 594; Urt. des Senats v. 06.02.2003, 1 L 216/02, NJW 2004, 1195).
  • VG Kassel, 07.03.2012 - 3 K 1533/10

    Beseitigung einer Einfriedung aus naturschutzrechtlichen Gründen

    Der "frühere Zustand" bezieht sich vielmehr in erster Linie auf die Funktion des betreffenden Teiles von Natur und Landschaft (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.04.1998 - 2 L 2/98 -, NuR 1999, 594).
  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 387/21

    Streuobstwiese; erhebliche Beeinträchtigung; Wiederherstellung

    Jedoch ist dies nicht mit einer gleichsam authentischen Rekonstruktion des Zustandes gleichzusetzen, der verbotswidrig beseitigt worden ist (vgl. zu vergleichbaren naturschutzrechtlichen Regelungen: OVG LSA, Urt. v. 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 -, juris Rn. 110; BayVGH, Beschl. v. 12. November 2015 - 14 CS 15.2144 -, juris Rn. 19; OVG Schl.-H., Urt. v. 17. April 1998 - 2 L 2/98 -, juris Rn. 24).
  • VG Schleswig, 28.11.2016 - 1 B 69/16

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen

    Der ursprüngliche Zustand im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 2 LNatSchG bezieht sich in erster Linie auf die Funktion des betreffenden Teiles von Natur und Landschaft, so dass eine Anordnung zur Wiederherstellung nicht von dem (exakten) Nachweis des vor dem verbotenen Eingriff vorhandenen Zustandes abhängt (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 17. April 1998 - 2 L 2/98 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2009 - 1 LA 38/09

    Notwendige Subsumtion bei der Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Im Übrigen ist die Rechtmäßigkeit der gegen den Kläger ergangenen Ordnungsverfügung von der (daneben grds. möglichen) Inanspruchnahme Dritter unabhängig (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 17.04.1998, 2 L 2/98, NuR 1999, 594 [bei Juris Tz. 28]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2002 - 1 L 20/01

    Herstellung eines neuen Knickwalls in einem Flurstück im räumlichen Zusammenhang

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